Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Tierpension
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Tieren sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundeberaterin Ines Zuschke mit der behaglich wohlfühlsamen Tierpension im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Tieres.
§ 2 Begriffsbestimmungen
- Tierpension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Tieres, wobei das Tier über Nacht in der Betreuung der Tierpension Zuschke verbleibt.
- Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag nach Vereinbarung gebracht und geholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Tierpension Zuschke verbleibt.
§ 3 Beratungsgespräch/Buchung
- Der Tierbesitzer wird über die Unterbringung und Haltung in der Pension durch ein Beratungsgespräch von Ines Zuschke oder einen ihrer Mitarbeiter eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden im Betreuungsvertrag festgehalten.
- Der Besuch der Tierpension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Tierbesitzer vor Aufnahme des Tieres ausdrücklich anzugeben. Der Tierbesitzer trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Tieres zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.
- Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Tieres, sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Tierpension bei der Buchung mitzuteilen.
- Der Tierbesitzer bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Tieres vollständig und wahrheitsgetreu sind.
§ 4 Vertragspartner/- abschluss
- Vertragspartner sind die Hundeberaterin Ines Zuschke und der Eigentümer/ Halter des Tieres (im folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Tierpension Zuschke gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Betreuungsvertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Die Anmeldung des Tieres kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
- Die Tierpension bestätigt die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.
- Der Vertrag zwischen dem Kunden, des in die Tierpension Zuschke gegebenen Tieres, kommt erst zustande, wenn die Pension dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten zwei Wochen vor der Betreuung vollständig bezahlt.
- Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine vollständige Zahlung durch den Kunden, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt.
- Erfolgt die Zahlung verspätet, stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt bei einer verspäteten Zahlung nur zustande, wenn die Tierpension Zuschke dem Kunden gegenüber bestätigt, das Tier in die gewünschte Betreuung aufzunehmen. Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, ist die Tierpension Zuschke verpflichtet, dies dem Kunden innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen. In diesem Fall ist die geleistete Zahlung von der Tierpension Zuschke an den Kunden zu erstatten.
- Hunde, die noch nicht in der Tierpension Zuschke zur Betreuung waren, müssen vor einem mehrtägigen Aufenthalt für einen Probetag in der Pension angemeldet werden, an dem entschieden wird, ob der Hund für einen längeren Aufenthalt physisch und psychisch in der Lage ist.
- Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss einen Tag vor Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung der Hundeberaterin Ines Zuschke, den Hund am gewünschten Tag in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist die Tierpension Zuschke berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.
§ 5 Leistungen
- Die Tierpension Zuschke ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten, das Tier bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung des Zimmers und die Betreuung des Tieres geltenden bzw. vereinbarten Preise der Tierpension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Tierpension an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Tierpension Zuschke allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
- Die Preise können von der Tierpension Zuschke ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Tiere und/oder Zimmer, der Leistungen der Hundeberaterin Ines Zuschke oder der Betreuungsdauer des Tieres wünscht und die Tierpension Zuschke dem zustimmt.
§ 6 Freier Auslauf
Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet die Tierpension Zuschke dem in die Pension gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.
§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod
- Der Tierbesitzer versicherte bei der Abgabe seines Tieres in der Tierpension Zuschke, dass dieses über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören beim Hund Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten und Tollwut, bei der Katze gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut, bei Kaninchen gegen Myxomatose und RHD, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei der Abgabe, des zu betreuenden Tieres vorzulegen und wird in der Tierpension hinterlegt.
- Besitzt das in die Tierpension gegebene Tier nicht die aufgeführten Impfungen, ist die Pension berechtigt, von dem Pensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro (s. §13) auf Kosten des Tierhalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Tierhalters. Die Hundeberaterin Ines Zuschke mit der Tierpension übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
- Der Hunde- und Katzenbesitzer versichert bei Abgabe seines Tieres in der Tierpension Zuschke außerdem, dass dieses gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen ein Spot on Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält sich die Tierpension Zuschke vor, das Tier kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro (s. § 13) mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Tierbesitzeres. Die Hundeberaterin Ines Zuschke mit der Tierpension übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
- Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Tieres und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Tierhalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Tierpension Zuschke übernimmt keine Haftung für kranke Tiere und deren Folgen. Bringt das Tier eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer des Tieres die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundeberaterin Ines Zuschke mit der Tierpension keine Haftung übenommen werden.
- Die Hundeberaterin Ines Zuschke mit der Tierpension übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Tieres. Der Tierbesitzer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Tieres erfolgen. Die Hundeberaterin Ines Zuschke ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Tierbesitzer getragen.
- Verstirbt ein Tier durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 1.000.000 Euro beschränkt. Auf Wunsch, wird die Hundeberaterin Ines Zuschke einen Tierarzt nach Wahl des Tierbesitzers beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die enstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Tierbesitzers.
§ 8 Läufige Hündin
Der Hundehalter ist verpflichtet, die Pension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthaltes wird. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Pension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der Tierpension Zuschke verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
§ 9 Haftung
- Der Tierbesitzer versichert, dass das in Betreuung gegebene Tier sein Eigentum ist. Hundehalter versichern, das eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht.
- Die Aufnahme des Tieres in die Betreuung der Tierpension Zuschke erfolgt auf eigene Gefahr des Tierhalters. Der Tierhalter haftet für die vom zu betreuenden Tier verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
- Die Haftung der Hundeberaterin Ines Zuschke mit der Tierpension ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend auf die Betriebshaftpflichtversicherung der Tierpension Zuschke begrenzt. Sofern im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschränkt sich die Haftung auf EUR 10.000,-. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaberin der Tierpension Zuschke oder seiner Erfüllungshilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tierpension Zuschke oder seiner Erfüllungshilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.
- Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Tierbesitzers wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Tierpension Zuschke keine Haftung.
§ 10 Vorzeitige Abholung
Der Tierbesitzer ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Tierpension Zuschke jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Tierhalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Tierpension Zuschke unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des weiteren benachrichtigt, wenn das zu betreuende Tier in der Tierpension Zuschke Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine gefahrlose Unterbringung unmöglich macht. Der Tierbesitzer hat in diesen Fällen Sorge zu tragen , dass das Tier durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenfalls abgeholt wird.
§ 11 Nichtabholung/ Tierheim
Der Tierbesitzer verpflichtet sich, das in Pension gegebene Tier umgehend nach Ablauf der vereinbarten Tierpensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird das Tier nach 10 Tagen in ein Tierheim, dass die Tierpension ausssucht abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Tierbesitzer in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Tierpension Zuschke behält sich vor das Tier gegebenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Tierpension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.
§ 12 Bring- und Abholzeiten
Die Bring- und Abholzeiten sind mit der Tierpension Zuschke im Vorfeld zu vereinbaren.
§ 13 Preise
- Der Tierbesitzer verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen. Die Preise sind bis zur nächsten Änderung gültig.
Hundepension
24 h Betreuung
Montag-Samstag:
- Satz pro Hund € 35
- Satz für 2 Hunde € 40
Sonntag, Feiertag, Heiligabend, Silvester:
- je Tag + € 5
Tagesbetreuung bis 6 h
- Satz pro Hund € 17
- Satz für 2 Hunde € 20
Tagesbetreuung ab 6 h
- Satz pro Hund € 25
- Satz für 2 Hunde 27,00 €
- Sonntage, Feiertage, Heiligabend, Silvester
+ € 5
Zuschläge pro Tag
- läufige Hündin € 5
- Welpen/Junghunde (bis 4. Lebensmonat) 5,00 €
- Medikamentengabe 1,00 €
- Fellpflege 1,00 €
- persönliche Betreuung rund um die Uhr 70,00 €
(bei plötzlich erkrankten oder frisch operierten inkl. Übernachtungskosten) - KLEINES WOHLFÜHLPROGRAMM 30Min 10,00 €
- GROSSES WOHLFÜHLPROGRAMM 60 Min 20,00 €
Wir nehmen uns extra viel Zeit für Ihren Hund mit intensiven Streicheleinheiten und tollen Spiel-, Spaß- und Schnüffelrunden
Besondere Leistungen
- Hundetraining 30 Min pro Tag 20,00 €
- Aufwandsentschädigung für erforderliche Tierarztbesuche 20,00 €
Katzenpension
- Pro Zimmer pro Tag 15,00 €
Besonder Leistungen pro Tag
- Spritzen bei Diabetes € 2
- Medikamentengabe € 1
- WOHLFÜHLPROGRAMM € 15
Wir nehmen uns extra viel Zeit für Ihre Katze mit langen Streichel- und Spieleinheiten.
Kleintiere
- pro Tag € 10
2. Der Tierpensions-/ Tagesbetreuungspreis wird in bar oder nach Abprache per Überweisung auf das Konto:
Bank: Commerzbank Meißen
BIC: COBADEFF850
IBAN: DE95 8504 0000 0404 9250 00
Kontoinhaber: Ines Zuschke
entrichtet.
3. Zusätzlich entstandene Leistungen, wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche, sind bei der Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Tierpension Zuschke das Recht vor, das Tier solange einzubehalten, bis der Tierbesitzer den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Tierhalter.
§ 14 Leistungsstornierung/ Leistungsreduzierung
- Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Tier und Aufenthalt zu leisten:
bei Pension (= mehrtägiger Betreuung/ Übernachtung):
- kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
- Schadensersatz i. H. v. 20% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 2 und 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
- Schadensersatz i. H. v. 40% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 4 Tagen und 2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
- Schadensersatz i. H. v. 80% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 4 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
- Schadensersatz i. H. v. 90% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn der Hund zum vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung gegeben wird.
bei Tagesbetreuung:
- kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
- Schadensersatz i. H. v. 90% des Wertes der bestelten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
- Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden der Tierpension Zuschke nicht gegeben oder geringer ist. Sofern die Pension Zuschke die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Kunden um den Betrag, des diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.
§ 15 Betriebsgelände
Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes der Hundeberaterin Ines Zuschke mit der Hundeschule und Tierpension grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 16 Kundendaten
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Die Tierpension Zuschke behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Tierhalter des zu betreuenden Tieres erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundeberaterin Ines Zuschke auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.
§ 17 Ablehnungsrecht
Die Hundeberaterin Ines Zuschke hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
§ 18 Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundeberaterin Ines Zuschke und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.